Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Joost Wery Handelsrecht B.V.

  1. Die Joost Wery Handelsrecht B.V., ebenfalls handelnd unter den Namen Joost Wery Handelsrecht und WERY, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts und wird im Folgenden bezeichnet als: „die Kanzlei“.
  2. Sämtliche Aufträge zwischen dem Auftraggeber und der Kanzlei unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anwendung der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Demgemäß werden sämtliche Aufträge ausschließlich von der Kanzlei angenommen und ausgeführt, auch sofern der Auftrag an einen mit der Kanzlei verbundenen Rechtsanwalt erteilt wird oder im Hinblick auf diesen erfolgt.
  3. Wird ein Auftrag von mehr als einer (juristischen oder natürlichen) Person erteilt, so haftet jede dieser Personen gesamtschuldnerisch für sämtliche Beträge, die der Kanzlei aus diesem Auftrag geschuldet werden, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – Honorar sowie Kosten Dritter wie Gerichtsgebühren und Gerichtsvollzieherkosten. Wird ein Auftrag von einer natürlichen Person im Namen einer juristischen Person erteilt und kann diese natürliche Person als (Mit‑)Geschäftsführer oder (Mit‑)Unternehmensleiter dieser juristischen Person angesehen werden, gilt diese natürliche Person zugleich auch in persönlicher Eigenschaft als Auftraggeber. Im Falle des Zahlungsausfalls der juristischen Person haftet diese natürliche Person daher persönlich für die Begleichung der Rechnung, unabhängig davon, ob die Rechnung auf Wunsch des Auftraggebers auf den Namen der juristischen Person oder auf den Namen der natürlichen Person ausgestellt wurde.
  4. Erteilt ein Dritter im Namen eines anderen einen Auftrag an die Kanzlei, so steht dieser Dritte für das Honorar sowie sämtliche sonstigen aus dem Mandat resultierenden Kosten der Kanzlei ein. Überträgt ein nicht mit der Kanzlei verbundener Rechtsanwalt eine Angelegenheit an die Kanzlei, so haftet dieser Rechtsanwalt für die Honorare, Kosten und Auslagen, die der Kanzlei im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Angelegenheit zustehen.
  5. Aufgrund der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (u. a. Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Verordnung über die Anwaltschaft) ist die Kanzlei verpflichtet, die Identität des Auftraggebers festzustellen und in bestimmten Fällen ungewöhnliche Transaktionen den zuständigen Behörden zu melden. Durch die Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Verpflichtung einverstanden und erteilt der Kanzlei seine Zustimmung zur Weitergabe der vorgenannten Daten, soweit die Kanzlei hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
  6. Die Haftung der Kanzlei für Schäden ist auf den Betrag begrenzt, der aufgrund der Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei zur Auszahlung gelangt, zuzüglich des von der Kanzlei zu tragenden Selbstbehalts. Sofern die Versicherung den Schaden nicht deckt, ist die Haftung der Kanzlei auf höchstens den im betreffenden Mandat der Kanzlei in dem dem schadensverursachenden Ereignis unmittelbar vorangegangenen Jahr in Rechnung gestellten Umsatz (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, mit einem absoluten Höchstbetrag von EUR 25.000. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Beanstandungen und Ansprüche sind binnen eines Jahres nach Bekanntwerden schriftlich bei der Kanzlei geltend zu machen, andernfalls verfallen sämtliche Rechte, einschließlich des Anspruchs auf Schadensersatz. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der Schaden des Auftraggebers unmittelbar und ausschließlich auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit der Kanzlei oder der mit der Leitung der Kanzlei betrauten Personen zurückzuführen ist.
  7. Die Kanzlei wird bei der Einschaltung von Dritten, die nicht zu ihrer Organisation gehören, die gebotene Sorgfalt walten lassen und – mit Ausnahme der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers – die Auswahl der Dritten nach Möglichkeit vorab mit dem Auftraggeber abstimmen. Jegliche Haftung der Kanzlei für ein Versäumnis oder Fehlverhalten dieser Dritten ist ausgeschlossen. Mit der Erteilung eines Auftrags ermächtigt der Auftraggeber die Kanzlei, im Namen des Auftraggebers etwaige von dem Dritten verlangte Haftungsbeschränkungen zu akzeptieren.
  8. Sämtliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zugunsten der für die Kanzlei tätigen Rechtsanwälte und Mitarbeiter sowie zugunsten aller Personen, die bei oder für die Kanzlei beschäftigt waren, sind oder auf sonstige Weise im Auftrag der Kanzlei tätig sind.
  9. Der Auftraggeber erteilt der Kanzlei die Zustimmung, mit ihm sowie mit Dritten per E‑Mail zu kommunizieren, wobei er sich dessen bewusst ist, dass die Vertraulichkeit des E‑Mail‑Verkehrs nicht uneingeschränkt gewährleistet ist.
  10. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Wird eine Rechnung nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist beglichen, schuldet der Auftraggeber ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Zahlung auf den offenen Betrag eine vertragliche Verzinsung in Höhe des gesetzlichen Handelszinssatzes gemäß Artikel 6:119a BW. Bleibt die Zahlung nach einer ersten Mahnung aus, schuldet der Auftraggeber sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, mindestens jedoch 15 % des Rechnungsbetrages mit einem Mindestbetrag von EUR 250,00. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Inkassokosten. Wird eine Rechnung oder ein Vorschuss nicht fristgerecht bezahlt, ist die Kanzlei berechtigt, ihre Tätigkeiten auszusetzen oder zu beenden, ohne für daraus entstehende Folgen haftbar zu sein.
  11. Im Falle eines Streits über eine Rechnung gilt die Stundenaufzeichnung der Kanzlei als vollständiger Beweis für den Zeitaufwand und die Notwendigkeit dieses Zeitaufwands, vorbehaltlich des Gegenbeweises.
  12. Die Beschwerdeordnung der Kanzlei findet auf jeden Auftrag zwischen der Kanzlei und dem Auftraggeber Anwendung. Siehe: www.joostwery.nl.
  13. Streitigkeiten werden – soweit anwendbar nach Durchlaufen der Beschwerdeordnung – ausschließlich durch das sachlich zuständige staatliche Gericht in Amsterdam entschieden. Verbraucher sind darüber hinaus berechtigt, das Gericht ihres Wohnsitzes anzurufen.
  14. Auf das Rechtsverhältnis sowie auf Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Kanzlei findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  15. Im Falle von Widersprüchen oder Auslegungsfragen zwischen dem niederländischen Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Fassung in einer anderen Sprache ist ausschließlich die niederländische Fassung maßgeblich.

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Joost Wery